Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Dienstleistungen der LUMORA Group GmbH, Gennersbrunnerstrasse 15, 8207 Schaffhausen (nachfolgend «LUMORA»), insbesondere für die Lieferung von Leads sowie für Trainings- und Coaching-Leistungen.

Das Angebot von LUMORA richtet sich ausschliesslich an Unternehmen und selbständige Gewerbetreibende (B2B), nicht an Konsumentinnen und Konsumenten.

Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Partners werden nur Vertragsbestandteil, wenn LUMORA ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt. Wird zwischen den Parteien ein individueller Partnervertrag abgeschlossen, gehen dessen Bestimmungen diesen AGB vor.

2. Vertragsschluss

Die Darstellung von Leistungen und Preisen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Einladung zur Offertstellung. Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung von LUMORA (E-Mail genügt) oder durch die Lieferung der bestellten Leads zustande.

3. Leistungen von LUMORA

LUMORA generiert und liefert qualifizierte Kontaktdaten von Interessentinnen und Interessenten («Leads») in den vereinbarten Kategorien (z.B. Steuerleads, Krankenkassen-Leads). Umfang, Kategorie, Menge und Region ergeben sich aus der jeweiligen Bestellung bzw. Auftragsbestätigung.

Leads werden mit branchenüblicher Sorgfalt generiert und vorqualifiziert. Ein bestimmter Geschäftserfolg, eine bestimmte Erreichbarkeits-, Termin- oder Abschlussquote wird nicht zugesichert. Modellrechnungen und Erfahrungswerte auf der Website sind unverbindliche Richtwerte.

4. Reklamation und Ersatzlieferung

Der Partner ist verpflichtet, gelieferte Leads unverzüglich zu prüfen und zeitnah zu kontaktieren. Leads, die nachweislich ungültig sind (z.B. falsche oder nicht existierende Kontaktdaten, fehlendes Einverständnis, Duplikat innerhalb derselben Lieferung) oder trotz mehrfacher Kontaktversuche über verschiedene Kanäle nicht erreichbar sind, können innert 72 Stunden ab Lieferung bei LUMORA reklamiert werden.

Für berechtigt reklamierte Leads wird die Gebühr pro Lead gemäss Ziff. 5 dem Lead-Konto des Partners gutgeschrieben. Die Produktionskosten des reklamierten Leads werden nicht zurückerstattet, sofern nicht zwingendes Recht etwas anderes vorsieht. Die Einzelheiten der Reklamationskriterien und des Ersatzverfahrens können im Partnervertrag näher geregelt werden.

5. Preise, Lead-Konto und Zahlung

Der Preis pro Lead setzt sich zusammen aus den effektiven Produktionskosten und einer fixen Gebühr pro geliefertem Lead. Die Gebühr beträgt CHF 20.– bei einer Laufzeit von 1 Monat, CHF 15.– bei einer vereinbarten Laufzeit von 6 Monaten und CHF 10.– bei einer vereinbarten Laufzeit von 12 Monaten. Für die Einrichtung der Kampagne wird einmalig eine Setup-Gebühr von CHF 500.– erhoben. Produktionskosten sind alle direkten Kosten zur Generierung eines Leads, insbesondere Werbebudget (Media-Spend), Kampagnen-Tools und Qualifizierung. Sie werden ohne Aufschlag weiterverrechnet. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und exklusive Mehrwertsteuer.

Die Höhe der Produktionskosten pro Lead hängt insbesondere von Kategorie, Region und Saison ab und kann schwanken. Schätzungen von LUMORA sind unverbindliche Richtwerte.

Die Abrechnung erfolgt über ein Lead-Konto. Der Partner bestimmt das Budget pro Monat und lädt es im Voraus auf. Pro geliefertem Lead werden die effektiven Produktionskosten sowie die Gebühr gemäss vereinbarter Laufzeit abgebucht. Nicht verbrauchtes Guthaben verbleibt auf dem Lead-Konto und wird für weitere Lieferungen verwendet. LUMORA stellt dem Partner ein Reporting mit Media-Spend, Anzahl gelieferter Leads und Kosten pro Lead zur Verfügung. Ist das Guthaben aufgebraucht, werden weitere Lieferungen bis zur nächsten Aufladung pausiert.

Trainings- und Coaching-Leistungen werden, sofern nicht anders vereinbart, separat in Rechnung gestellt und sind innert 20 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

6. Pflichten des Partners

7. Datenschutz

Mit der Lieferung der Leads geht die datenschutzrechtliche Verantwortung für die weitere Bearbeitung der übermittelten Personendaten auf den Partner über. Der Partner verpflichtet sich, die Daten ausschliesslich im Rahmen des Zwecks zu bearbeiten, für den die betroffenen Personen ihre Angaben gemacht haben, und die Vorgaben des revDSG einzuhalten. Ergänzend gilt die Datenschutzerklärung von LUMORA.

8. Trainings- und Coaching-Leistungen

Trainings- und Coaching-Leistungen werden nach Aufwand oder zu vereinbarten Pauschalen erbracht. Terminverschiebungen sind bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenlos möglich; bei späteren Absagen kann LUMORA den vereinbarten Betrag ganz oder teilweise in Rechnung stellen.

9. Haftung

LUMORA haftet nur für direkte Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Absicht verursacht wurden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für indirekte Schäden und Folgeschäden (insbesondere entgangener Gewinn) ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Die Haftung ist in jedem Fall auf die Höhe des für die betroffene Lieferung bezahlten Entgelts beschränkt.

10. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Gerichtsstand ist Schaffhausen.

Stand: Oktober 2026